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V8STAR: Cecotto nachträglich bestraft

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30-Sekunden Strafe für Cecotto |
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| Der "Fall Cecotto" vom fünften Lauf in Zolder ist entschieden. Das Berufungsgericht des Deutschen Motorsport Bundes (DMSB) hat dem Führenden der V8STAR-Fahrer-Wertung nachträglich 30 Strafsekunden aufgebrummt und damit die ursprüngliche Entscheidung der Sportkommissare vor Ort korrigiert. Somit wird Cecotto nun nicht mehr als Dritter, sondern als Neunter gewertet. Der Irmscher-Pilot behält seine Tabellenführung (174 Punkte), aber die Verfolger rücken ihm näher auf die Pelle. Robert Lechner liegt nun vor seinem Heimrennen auf dem Salzburgring mit nur noch sechs Zählern Rückstand auf Rang zwei, Thomas Mutsch folgt einen Punkt dahinter. Roland Asch (163) und Pedro Lamy (160) liegen ebenfalls in Schlagdistanz.
"Es ist sehr schade, dass man mit Richtersprüchen und nicht mehr mit dem Rennfahrzeug Jagd auf den Tabellenführer macht", äußerte sich Irmscher-Teamchef Klaus Schuppener verärgert. " Auch andere Fahrer haben wie Johnny in der Einführungsrunde überholt, bei denen es aber bei einer Verwarnung belassen wurde und keine Berufung anderer Teams eingelegt wurde."
Kurze Rückblende: Beim fünften Lauf im belgischen Zolder hatte die Neutralisationsphase zwischen den beiden Rennabschnitten für Diskussionen gesorgt. Johnny Cecotto musste sich nach einer Nichtwertung im ersten Teil (der Routinier hatte seinen Reifenwechsel erst nach Ablauf des vorgeschriebenen Zeitfensters absolviert) für den zweiten Abschnitt am Ende des Feldes aufstellen. Anstatt sich hinter dem vom Pace Car angeführten Starterfeld einzureihen, überholte Cecotto in der Einführungsrunde zu Teil zwei mehrere, mit langsamem Tempo fahrende Konkurrenten, um das weit vor ihm fahrende Hauptfeld einzuholen. Da der ehemalige Formel 1-Pilot zuvor in der Boxengasse länger als üblich aufgehalten worden war, verzichtete man an Ort und Stelle auf eine Bestrafung. Das sah das Team von Peter Zakowski aber anders - und ging an Ort und Stelle in Berufung, die nun in der Entscheidung des DMSB-Berufungsgerichtes in Frankfurt unter ihre Bestätigung fand. Der Veranstalter des Rennens in Zolder ist angewiesen, ein korrigiertes Rennergebnis zu erstellen.
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